ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB) von BODYFORM4U
Deutschland
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Unsere Geschäftstätigkeit basiert auf einer vertrauensvollen, fairen Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten.
Durch einen offenen, respektvollen und ehrlichen Umgang miteinander wünschen wir uns, dass unsere Geschäftsverbindung es nie nötig hat, auf das hier kleingedruckte Recht zu verweisen.
Untenstehendes soll nur den Rahmen für unsere erfolgreiche Zusammenarbeit bilden.
Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Den Angeboten, Lieferungen und damit verbundenen sonstigen Leistungen, die vom Verkäufer gegenüber den in Ziffer 1.2.
genannten Personen abgegeben oder erbracht werden, liegen vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Abrede ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder in diesen Geschäfts- und
Lieferbedingungen nicht enthaltene anders lautende Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).
1.3 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebotsunterlagen etc., Hinweispflichten des Kunden, Umfang der Lieferung, Änderungsvorbehalt
2.1. An Zeichnungen, Plänen, Katalogen, Mustern, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen sowie eventueller Software
behält sich der Verkäufer alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte (einschiiesslich des Rechts
zur Anmeldung dieser Rechte) vor. Vertrauliche Informationen, insbesondere Angebote und Auftragsbestätigungen für
Maschinen und Anlagen sowie Zeichnungen, dürfen nur mit Zustimmung des Verkäufers Dritten zugänglich gemacht werden.
Die Angaben in Publikationen des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend.
2.2. Der Kunde hat gegenüber dem Verkäufer vor Vertragsschluss die Hinweispflicht, sofern der bestellte Liefergegenstand:
• für einen ungewöhnlichen Gebrauch geeignet sein soll,
• oder unter Bedingungen eingesetzt werden soll, die eine erhöhte Beanspruchung erfordern oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiko darstellen.
2.3. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Es gilt nur dann als angenommen, wenn der Verkäufer diese Bestellung
innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung annimmt oder/und die bestellten
Produkte. in diesem Zeitraum ausliefert oder zum Versand übergibt. Maßgebend für diese Frist ist die Postaufgabe durch den
Verkäufer.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers massgebend, im Falle eines Angebots
des Verkäufers und dessen fristgerechter Annahme durch den Kunden das Angebot. Nebenabreden und Änderungen des
Angebots des Verkäufers durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.4. Der Verkäufer behält sich optische, Konstruktions- und Materialänderungen vor, soweit der gewöhnliche oder der nach dem
Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Liefergegenstandes nicht nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem. Kunden zuzumuten ist
.3. Gültigkeit von Aussagen.
3.1. Die Produkte des Verkäufers werden von selbständigen Geschäftspartnern vertrieben. Für Falschaussagen, oder für
Aussagen, die im Widerspruch zu geltendem Recht, oder zu Unterlagen des Verkäufers stehen, haftet der Verkäufer nicht.
3.2. Für Inhalts- oder Druckfehler in vom Verkäufer vertriebenen Prospekten oder sonstigen Unterlagen haftet der Verkäufer nicht.
Die Änderung von Angaben in diesen Unterlagen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4. Lieferzeit und Teillieferungen
4.1. Eventuell vom Verkäufer zugesagte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Lieferfähigkeit
der Vorlieferanten des Verkäufers. Sollte der Verkäufer selbst verspätet beliefert werden, informiert er unverzüglich nach
Kenntnisnahme dieser Verspätung oder Nichtbelieferung den Kunden. Verzögert sich die Lieferung um mehr als vier Wochen
nach dem vereinbarten Liefertermin, oder ist die Lieferung unmöglich, haben beide Parteien ein kostenfreies Rücktrittsrecht.
Dieses Recht muss schriftlich ausgeübt werden und gilt ab Zugang des Rücktrittes bei der anderen Vertragspartei..
4.2. Voraussetzung zur Einhaltung der Lieferzeit durch den Verkäufer ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden
übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls die Erbringung
von Sicherheiten.
4.3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und/oder sonstigen Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Preise
5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs aufgeführten Listenpreise. An diese Preise
ist der Verkäufer bis 3 Monate nach Bestellungseingang gebunden.
5.2. Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 3 Monaten behält sich der Verkäufer das Recht zur Preisänderung vor. Erhöht
sich der Preis um mehr als 5 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht von fünf Tagen nach
Bekanntgabe der Preisänderung. Dieses muss schriftlich ausgeübt werden.
5.3. Sofern keine schriftlichen Individualvereinbarungen getroffen wurden, gelten die Verkaufspreise ab Auslieferungslager des Verkäufers
zuzüglich Transport-, Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer/ Zollabfertigung des Belieferungslandes.
5.4. Um alle Kunden gleich zu behandeln, werden keinerlei Skonti oder andere Rabatte gewährt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt in voller Höhe, ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
6.2. Für den Kauf von Geräten über 1000 € gelten folgende Bestimmungen:
bei Annahme des Angebots und als verbindliche Bestellung des Kunden ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des angebotenen Kaufpreises zu leisten. Erst nach Zahlungseingang dieser Anzahlung wird der Hersteller mit der Herstellung des Gerätes beauftragt. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Herstellers erhält der Kunde eine verbindliche Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferdatum. Der Restbetrag zum vollen
Kaufpreis muss bis spätestens eine Woche vor dem voraussichtlichen Liefertermin beim Verkäufer eingegangen sein und ist Voraussetztung für die Lieferung.
Zahlungsverzug verlängert den angegebenen Liefertermin um die Verzugszeit.
Least der Kunde die Produkte, wird die Bestellung erst dann bearbeitet, wenn die Freigabe durch das
Finanzierungsunternehmen gegenüber dem Verkäufer erfolgt ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Dokumente
schnellstmöglich zu bearbeiten und alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, damit die Leasinganfrage- und/oder
-zusage auf dem schnellsten Weg bearbeitet bzw. zugesagt werden kann.
Bei Erhalt der bestellten Geräte hat der Kunde unverzüglich dem Verkäufer od. Überbringer eine Übernahmebestätigung zu
unterzeichnen. Reklamiert der Käufer nicht schriftlich innerhalb 2 Werktagen nach der Übernahmebestätigung,, so gilt das
Gerät als Mängelfrei übernommen
6.3. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit - ohne dass es einer
Mahnung bedarf - Stundungs- bzw. Fälligkeits- oder Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. fällig. Dem Verkäufer bleibt der
Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens dabei vorbehalten.
6.4 Dem Verkäufer steht es frei, fällige Forderungen selbst einzutreiben, einem Inkassounternehmen, einer Anwaltskanzlei oder
sonstigen Dritten zum Inkasso weiterzugeben oder zu verkaufen. Der Kunde erteilt hierzu bereits jetzt schon seine etwaige
erforderliche Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
7. erweiterter Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher - auch voraussichtlichen - Forderungen (einschließlich
aller Nebenforderungen, wie z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden das verlängerte Eigentumsrecht an den gelieferten Gegenständen vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten
Produkte zurückzunehmen bzw. die bestellten Produkte zurückzuhalten. Mit der Zurücknahme der gelieferten bzw.
Zurückhaltung der bestellten Produkte durch den Verkäufer wegen Zahlungsverzug ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag.
Der Verkäufer ist nach Rücknahme bzw. Zurückhaltung der Produkte zu deren Verwertung nach eigenem Ermessen befugt.
Der Verwertungserlös - abzüglich angemessener Verwertungskosten - ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.
Darüber hinaus ist der Verkäufer vom Kunden vollumfänglich schadlos zu halten.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, unvollständig bezahlte, oder gemietete Geräte pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Der Kunde hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch Missachtung gegen diese Verpflichtung
entstehen.
7.3. Der Kunde hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen. Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich schriftlich mit Übersendung einer Kopie des
Zwangsvollstreckungs- Protokolls bzw. eines Zahlungs- oder Arrestbefehls oder einer vergleichbaren Urkunde zu informieren.
Gleichzeitig hat er den Verkäufer in einer eidesstattlichen bzw. gleichwertigen Versicherung darüber zu unterrichten,
dass es sich bei den gepfändeten Produkten um die vom Verkäufer gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Produkte handelt. Der Kunde hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte weiterzuverkaufen, solange er noch nicht sämtliche aus der gesamten
Geschäftsbeziehung resultierenden Verbindlichkeiten an den Verkäufer beglichen hat. Sollte er dies dennoch tun, tritt er dem
Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich der USt) der Forderung des
Verkäufers ab, die ihm aus dem unberechtigten Verkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
Der Verkäufer kann den Kunden jedoch ermächtigen, die Forderung für den Verkäufer beim Abnehmer oder Dritten
einzuziehen. Übersteigt die Forderung des Verkäufers dem Kunden gegenüber dessen Rechnungsbetrag, der erfolgreich
gegenüber dem Abnehmer oder Dritten geltend gemacht werden kann (bezüglich der für die Geltendmachung aufgewendeten
Anwalts-. Inkasso- und sonstigen Kosten), so bleibt der Kunde dafür weiterhin in vollem Umfang haftbar.
7.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer trotz einer Mahnung nicht nach, kann der
Verkäufer die unverzügliche Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Produkte ohne Fristsetzung verlangen.
Dabei anfallende Transport-, Anwalts-, Inkasso- und sonstigen Kosten hat ausschließlich der Kunde zu tragen
8. Rücktrittsrecht
Der Verkäufer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluss bestehenden
Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist, oder dass der Kunde im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit
unzutreffende Angaben gemacht hat. Die Einschätzung der Kreditunwürdigkeit obliegt dem Verkäufer.
9. Transportrisiko
Die Vertragserfüllung erfolgt durch den Verkäufer mittels Zurverfügungstellung der Ware ab Lager oder Herstellungsort des
Verkäufers. Die Gefahr bzw. das Versand- oder Transportrisiko der Ware gehen unmittelbar beim Verlassen des Lagers oder
Herstellerwerkes auf den Kunden über.
9.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, den Verkäufer, oder vom Verkäufer beauftragte Dritte mit dem Versand oder Transport der
bestellten Produkte auf seine Kosten zu beauftragen. Dies geschieht dadurch, dass er die offiziellen Versandkosten
gemäss Preisliste des Verkäufers an diesen bei Erteilen der Bestellung bezahlt. Auch dann verbleibt die Gefahr bzw. das
Versand- oder Transportrisiko bei Verlassen der Ware vom Lager oder Werk bei dem Kunden.
9.3 Der Verkäufer ist in der Wahl der Verpackung und Versand- od. Transportart der Ware zum Käufer frei.
10. Gewährleistung, Mängelansprüche
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt der Lieferung auf Vollständigkeit,
Transportschäden und offensichtliche Mängel zu untersuchen. Er hat Beschädigungen oder Funktionsstörungen dem
Verkäufer unverzüglich, längstens bis zum übernächsten Arbeitstag nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen,
ansonsten gilt die Ware als Mängelfrei erhalten. Mängel, die verspätet oder nur mündlich, also entgegen der vorstehenden
Pflicht, gerügt wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Mängel, die nicht direkt gegenüber dem Verkäufer
sondern gegenüber Vertriebspartnern, Aussendienstmitarbeitern oder Transporteuren gerügt werden, stellen keine form- oder
fristgerechten Mängelrügen dar.
10.2 Transportschäden sind unmittelbar vom Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung zusammen mit
der Mängelrüge dem Verkäufer zuzusenden.
10.3 Wenn sich ein geliefertes Produkt trotz sachgemässer Behandlung (gemäss der mitgelieferten schriftlichen
„Betriebsanleitung") innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Ablieferungsdatum als fehlerhaft erweist, dann
wird dieses Produkt kostenlos repariert (Nachbesserung) oder durch ein gleich- oder höherwertiges Produkt ersetzt
(Ersatzlieferung), je nach Wahl des Verkäufers, oder von ihm beauftragten Dritten. Eine weitergehende Schadenersatzpflicht
des Verkäufers ist in jedem Fall ausgeschlossen. Um Ansprüche im Rahmen dieser Gewährleistung geltend zu machen,
muss der Kunde das Produkt bis spätestens 5 Tage nach Ablauf der einjährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche
dem Verkäufer zusenden (Posteingang beim Verkäufer ist massgebend). Erfüllungsort für die Mängelbeseitigung ist der
Geschäftssitz des Verkäufers.
10.4 Der Kunde hat das reklamierte Produkt auf eigenes Risiko und Kosten dem Verkäufer zuzusenden. Sollte das Produkt
tatsächlich schadhaft sein, übernimmt der Verkäufer die entstandenen Transportkosten, maximal jedoch bis zur Höhe des
Tarifes der nationalen Post. Sollte das Produkt nicht schadhaft sein, übernimmt der Kunde die entstandenen Eigen- und
Fremdkosten des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, das fälschlich gerügte Produkt so lange zu behalten, bis diese
Kosten bezahlt werden. Unverzüglich nach Zahlungseingang muss der Verkäufer das Produkt an den Kunden zurücksenden.
Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel am Produkt, die infolge Materialf- oder Konstruktionsehler entstanden ist. Sie gilt
insbesondere nicht für die folgenden Fälle, sofern sie nicht auf das Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind:
(a) Alle Mängel, die auf unsachgemässe, Bedienung, unzweckmässigen Gebrauch, oder durch Missachtung von
Betriebsvorschriften zurückzuführen sind.
(b) Jeden Mangel, der auf Grund von Reparaturen, Veränderungen, Reinigungen usw. auftritt, der von nicht vom Verkäufer,
oder von ihm beauftragter Dritter. durchgeführt worden sind
(c) Jeder Mangel, oder Schaden, der durch Transport, Sturz, Aufprall etc. nach dem Kauf des Produkts aufgetreten ist.
(d) Jeden Mangel oder Schaden, der auf Grund höherer Gewalt, wie z.B. Brand, Blitzschlag, oder Naturkatastrophen,
Umweltverschmutzung, Chemikalien oder Stromschwankungen auftritt.
(e) Jeden Mangel, der auf Grund von Unachtsamkeit oder unsachgemäßer Aufbewahrung (wie z.B.Aufbewahrung des
Produkts bei hohen Temperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit), unsachgemäßer Instandhaltung usw. auftritt.
(f) Jeden Mangel, der auf Grund des Eindringens von Schmutz oder Fremdkörpern in das Produktgehäuse auftritt.
(g) Wenn am Produkt irgendwelche Änderungen oder Eingriffe vorgenommen wurden, Bezeichnungen entfernt, verfälscht
oder unleserlich gemacht wurden.
(h) Jeden Mangel, der durch Verleih oder Überlassung an ungeschulte Drittpersonen entstanden ist
11 Garantie
Der Verkäufer übernimmt über die Gewährleistung hinaus nur dann eine Garantie, wenn dem Kunden für diesem Zweck eine Garantieerklärung auf der Rechnung der offiziellen Bodyform4u - Vertretung bei Lieferung des Produktesübergeben wird. Das Garantiezertifikat ist bei Beanstandung zusammen mit der Kaufquittung und dem Produkt vorzuweisen.
Wenn am Garantiezertifikat irgendwelche Änderungen an Jahr, Monat und Datum des Kaufs, Name des Kunden, Name des
Händlers und/oder Seriennummer oder sonstigen Angaben vorgenommen worden sind, verliert diese ihre Gültigkeit.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Der Verkäufer haftet entsprechend den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes. Ferner haftet der Verkäufer
nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie
für die Beschaffenheit der Sache sowie bei einer von dem Verkäufer anzulastenden Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
Bei Verletzungen durch Fahrlässigkeit, oder einer vertragswesentlichen Pflicht, ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den
materiellen Schaden begrenzt. Für Vermögensschäden (insbesondere für entgangenen Gewinn) ist die Haftung für einfache
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In sonstigen Fällen der Haftung sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer
Pflicht aus dem Vertragsverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
12.2 Soweit die Haftung des Verkäufers auf Grund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
12.3 Die Verjährung der Haftungsansprüche des Verkäufers beträgt ein Jahr, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist
vorgesehen ist.
13. Höhere Gewalt
Streik, Transport- und Versorgungsverzögerungen, behördliche Verbote, Einschränkungen durch Unwetter und vergleichbare
Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, unterbrechen eventuelle Fristen und verlängern diese
angemessen.
14. Datenschutz
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbmassnahmen, die
durch den Verkäufer oder durch ihn beauftragte Dritte in seinem Namen erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, die Daten des
Kunden elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Der Verkäufer ist berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben,
insbesondere an Kreditinstitute, Finanzierungsgesellschaften und sonstige Vertragspartner, die der Abwicklung der Bestellung
und der sonstigen Geschäftsbeziehung dienen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.
15. Vertragspartner, Erfüllungsort und Gerichtstand
15.1 Für Lieferungen innerhalb Europas ist der Verkäufer Bodyform4u, Rolf Hofmann Meckergasse1, D 78247 Hilzingen
, vertreten durch deren jeweilige nationale Niederlassung.Für diesen Vertrag gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist D 78247 Hilzingen15.2 Die Anwendung des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie das Gesetz über den Abschluss
von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, ist ausgeschlossen.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Regelungen nicht. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsparteien, eine der
unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich möglichst am nächsten kommende wirksame und durchführbare
Reglung zu finden.
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